Allgemeine Geschäftsbedingungen des Aussie Specialist Programms
1. Definitionen und Interpretation
'Agent': Das Reisebüro, das Mitarbeiter zum Training zu Aussie Specialists nominiert.
'Aussie Specialist': Eine nominierte Person, die erfolgreich das Trainingsprogramm des Auftraggebers abgeschlossen hat und dadurch mit diesem Status akkreditiert wurde.
'Geistiges Eigentum': Patente, Urheberrechte, Gebrauchsmuster, Markenzeichen und sonstige Rechte an industriellem oder geistigem Eigentum, die durch die Informationen des Auftraggebers übermittelt wurden, sowie Anwendungen des Vorstehenden.
'Nominierte Person': Der individuelle Mitarbeiter des Agenten, der entweder das Training zum Aussie Specialist absolviert hat oder dem dieser Status erteilt wurde.
'Auftraggeber': Tourism Australia (ABN 99 657 548 712), eine staatliche australische Behörde, deren Hauptgeschäftssitz sich in Level 29, 420 George Street, Sydney, New South Wales, Australien befindet.
'Geschützte Informationen': Alle Informationen, die dem Agenten oder dem Aussie Specialist vom Auftraggeber im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung offengelegt werden (ungeachtet, ob mündlich oder schriftlich, und ob diese Informationen ausdrücklich als vertraulich erklärt oder bezeichnet wurden oder nicht). Geschützte Informationen enthalten keine Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es ohne Verschulden des Agenten von Aussie Specialist werden, oder gesetzlich, einer Regierungsbehörde oder zum Zweck der Einholung von Rechts- oder Finanzberatung offengelegt werden müssen.
'Sie': der Agent und der Aussie Specialist gemeinsam und gesondert.
Alle Verweise in dieser Vereinbarung auf 'schriftlich' oder gleichartige Ausdrücke gelten auch für Sendungen per Telex, Telegramm, Fax, E-Mail oder vergleichbare Kommunikationsmittel.
Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen ausschließlich zu Zwecken der Übersichtlichkeit und haben keine Aussagekraft für die Auslegung dieser Bedingungen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
2. Aussie Specialist Programm
Das Aussie Specialist Programm (ASP) ist das weltweite Schulungsprogramm von Tourism Australia, das in Kooperation mit den australischen bundesstaatlichen und territorialen Tourismusorganisationen (STOs) durchgeführt wird.
Das ASP wurde konzipiert, um internationalen Reiseanbietern die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie benötigen, um das Reiseziel Australien zu bewerben und zu verkaufen. Es bietet den Agenten eine Online-Plattform und Trainingsressourcen zur Vermittlung von Informationen über Australien, die ihnen helfen, effektiver Werbung für dieses Reiseziel zu betreiben und Reisen nach Australien besser verkaufen zu können.
Das ASP ist offen für inländische Reisebüros (d.h. Reisebüros mit Sitz in Australien) und internationale Reisebüros (d.h. Reisebüros mit Sitz außerhalb Australiens), die ein bestimmtes Maß an Reisen nach Australien verkaufen. Bestimmte Mindeststandards und eine Reihe von Registrierungsschritten sind erforderlich, bevor der Mitarbeiter des Agenten Aussie Specialist werden kann. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Registrierung im Programm in jeder Phase zu verweigern.
Das ASP steht auch in Australien ansässigen Inbound Tourism Operators (ITOs) offen, sofern sie bestimmte Standards und Registrierungsschritte erfüllen, die im alleinigen Ermessen von Tourism Australia liegen. Für die in Australien ansässigen ITOs ist die Liste von angebotenen Vorteilen begrenzt, wozu unter anderem gehört, dass sie nicht zu Kennenlernreisen berechtigt sind.
3. Registrierung
Nach Abschluss der Registrierung (die elektronisch über die ASP-Website des Auftraggebers oder eine andere digitale ASP-Plattform, die dem Auftraggeber gehört oder von ihm autorisiert ist (die ASP-Plattform)), stellt der Auftraggeber der benannten Person ein einzigartiges ASP-Konto zur Verfügung, das den authentifizierten Benutzerzugang zur ASP-Plattform (z. B. den elektronischen Zugang zu ASP-Schulungsmaterialien) ermöglicht (das ASP-Benutzerkonto).
Nach erfolgreicher Absolvierung aller Trainingsmodule und einer abschließenden Prüfung erhält die nominierte Person den nicht exklusiven Aussie Specialist Status.
Die Erteilung des Aussie Specialist Status an eine nominierte Person berechtigt den Agenten als Arbeitgeber der nominierten Person, in seiner Werbung die Dienstleistungen eines Aussie Specialist anzubieten, solange die nominierte Person gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarungen Aussie Specialist bleibt und beim Agenten beschäftigt ist.
4. Verpflichtungen des Aussie Specialist und des Agenten
Der Aussie Specialist und der Agent werden:
a) sich nach besten Kräften bemühen, Reisen nach und Tourismus in Australien zu fördern und zu vermarkten;
b) die Förderung und Vermarktung von Reisen nach und Tourismus in Australien mit aller gebotenen Sorgfalt durchführen;
c) gute Beziehungen zu Kunden und potenziellen Kunden nach soliden kaufmännischen Grundsätzen zu pflegen und zu erhalten; und
d) alle relevanten Gesetze, Vorschriften (z. B. Gesetze zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes, Vorschriften zur öffentlichen Gesundheit) sowie die Richtlinien von Tourism Australia und dem ASP (z. B. ein vorgeschriebener Verhaltenskodex für das ASP, COVID-19-Richtlinien für ASP-Veranstaltungen) einhalten, wie sie vom Auftraggeber von Zeit zu Zeit im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an ASP angewiesen werden.
Der Agent hat dafür zu sorgen, dass seine nominierten Personen und Aussie Specialists, auf Kosten des Agenten:
a) zu jeder vernünftigen Zeit und nach angemessener Benachrichtigungszeit des Auftraggebers, für die vom Auftraggeber angebotenen Schulungen zur Wahrung Aussie Specialist Status, sowie für Besprechungen und Beratung in Bezug auf diese Vereinbarung und auf Reisen nach Australien und touristischen Angeboten im Land verfügbar sind;
b) an Besprechungen mit Vertretern des Auftraggebers und Kunden oder potenziellen Kunden teilnehmen, wie es zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung angemessen und notwendig ist;
c) an Ausstellungen und anderen Absatzmöglichkeiten teilnehmen, wie es der Auftraggeber oder der Agent zu Zwecken der Werbung für Reisen nach Australien und touristische Angebote im Land für geschäftlich angebracht halten;
d) und im Büro des Agenten für mindestens 20 Stunden pro Woche beschäftigt wird. Auf dieses Erfordernis kann der Auftraggeber nach eigenem Ermessen im Einzelfall zum Zeitpunkt der Anmeldung verzichten.
Gemäß nachstehender Klausel 5 ist der Agent berechtigt, sich selbst als Anbieter der Dienstleistungen eines Aussie Specialist in Bezug auf Reisen nach Australien und touristische Angebote im Land zu bezeichnen.
Der Agent und Aussie Specialist dürfen nicht vorgeben, oder andere Personen dazu berechtigen, vorzugeben, dass sie berechtigt sind, den Auftraggeber in irgend einer Weise zu binden, und handeln nicht so, dass sie den Eindruck erwecken, dazu berechtigt zu sein.
Der Agent informiert den Auftraggeber umgehend über jede Beschwerde, die er in Bezug auf einen seiner Aussie Specialists erhält, und entschädigt den Auftraggeber vollumfänglich für sämtliche Kosten, Ansprüche, Forderungen und Aufwendungen, die in Verbindung mit den vom Agenten bzw. dem Aussie Specialist vereinbarungsgemäß erbrachten Dienstleistungen anfallen bzw. gestellt werden. Der Agent wird sich an keinen Handlungen beteiligen, die nach der Ansicht des Auftraggebers schädlich für diesen oder das Marketing von Reisen nach Australien allgemein sind.
5. ASP-Benutzerkonto
Wenn das ASP-Benutzerkonto eines Expedienten oder Aussie Specialists seit der letzten Anmeldung drei (3) Jahre lang inaktiv war, wird dieser ASP-Account, einschließlich aller Daten und Informationen, dauerhaft von der ASP-Plattform gelöscht. Der Agent hat nicht die Möglichkeit, dasselbe ASP-Benutzerkonto abzurufen oder zu reaktivieren.
Um ein ASP-Benutzerkonto neu zu erstellen, muss der Agent den ASP-Registrierungsprozess abschließen und im Gegenzug die erforderliche Akkreditierung durchführen, um sich als Aussie Specialist zu qualifizieren.
Wenn sich der Agent nach der Registrierung nicht innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Registrierung als Aussie Specialist qualifiziert, wird sein ASP-Benutzerkonto dauerhaft von der ASP-Plattform gelöscht.
6. Aussie Specialist Prämienprogramm
Als Aussie Specialist sind Sie zur Teilnahme am Aussie Specialist Prämienprogramm (ASP-Prämienprogramm) berechtigt. Das ASP-Prämienprogramm unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen des ASP-Prämienprogramms (siehe Link: ASP REWARDS PROGRAM T&Cs). Mit der Teilnahme am ASP-Prämienprogramm erklären Sie sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des ASP-Prämienprogramms einverstanden.
7. Aberkennung des Status als Aussie Specialist
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Status als Aussie Specialist unverzüglich und ohne Angabe von Gründen abzuerkennen:
(a) wenn der Aussie Specialist und/oder der Agent diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt und wenn bei einer Verletzung, die sich korrigieren lässt, die Korrektur nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Auftraggebers erfolgt, die sämtliche Details der Verletzung und die Forderung der Korrektur enthält, oder
(b) wenn der Aussie Specialist nicht im Reisebüro des Agenten gemäß Klausel 4 für mindestens 20 Stunden pro Woche zur Verfügung steht,
(c) wenn die Leistungen oder der Service, die vom Aussie Specialist erbracht werden, nach der angemessenen Ansicht des Auftraggebers nicht adäquat sind, oder
(d) wenn der Auftraggeber die begründete Vermutung hat, dass der Aussie Specialist ein Reputationsrisiko darstellt.
Wenn der Status als Aussie Specialist zu irgendeiner Zeit und aus welchem Grund auch immer aberkannt wird, erlischt das Recht des Agenten, die Dienstleistungen eines Aussie Specialist in seiner Werbung anzubieten. Es kann jedoch nach einer sechsmonatigen Frist eine Möglichkeit bestehen, wieder am Aussie Specialist Programm teilzunehmen. Dies liegt im alleinigen Ermessen des Auftraggebers.
8. Vertraulichkeit
Der Agent und der Aussie Specialist bemühen sich während der Laufzeit dieser Vereinbarung und auch nach ihrer Beendigung nach besten Kräften, alle geschützten Informationen vertraulich zu behandeln, und dementsprechend keine geschützten Informationen an Drittpersonen weiterzugeben, und keine geschützten Informationen zu einem anderen Zweck als der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu nutzen.
9. Geistiges Eigentum
Nichts in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt dem Agenten oder dem Aussie Specialist irgendwelche Rechte in Bezug auf Handelsnamen oder Markenzeichen, die der Auftraggeber in Verbindung mit dem Status als Aussie Specialist verwendet. Der Agent sowie der Aussie Specialist bestätigen hiermit, dass sie keinerlei Rechte in dieser Hinsicht erwerben können, außer wenn es ausdrücklich von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegeben ist und alle derartigen Rechte beim Auftraggeber verbleiben. Der Agent oder der Aussie Specialist dürfen keine Markenzeichen oder Handelsnamen verwenden, die denen des Auftraggebers dergestalt ähneln, dass Verwechselungen oder Täuschungen hervorgerufen werden können.
10. Haftung und Entschädigung
Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber unter keinen Umständen haftbar gemacht werden kann für Ihre Handlungen, Unterlassungen, Verbindlichkeiten oder sonstige Verpflichtungen, oder diejenigen von Mitarbeitern, Agenten oder Vertretern, in Verbindung mit Geschäftsbeziehungen, die Sie mit Kunden haben, oder Dienstleistungen, die Sie für Kunden auf Vermittlung des Auftraggebers erbringen. Sie erklären sich weiterhin damit einverstanden, dass Sie den Auftraggeber entschädigen und schadlos halten bei allen Forderungen, Gerichtsverfahren oder Klagen jeder Art, und die Verteidigungskosten für diese Forderungen, Gerichtsverfahren oder Klagen übernehmen (einschließlich der Anwaltshonorare), die direkt oder indirekt aus Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen, Ihren Mitarbeitern, Agenten oder Vertretern mit Kunden oder in Verbindung mit denselben entstehen, oder aus Dienstleistungen, die Sie, Ihre Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter für Kunden auf Vermittlung des Auftraggebers erbringen.
11. Geltende Gesetze und Streitbeilegungsregelungen
Sämtliche Streitfälle, die aus dieser Vereinbarung entstehen, oder aus Ihrer Beteiligung am Aussie Specialist Programm, unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates New South Wales, Australien. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Streitfälle, die aus dieser Vereinbarung entstehen oder dieselbe betreffen, den Gesetzen des Bundesstaates New South Wales, Australien unterliegen.
12. Lizenz zur Verwendung von ASP-Marken
Der Auftraggeber ist Inhaber von Name und Logo des Aussie Specialist Programms ('die Markenzeichen'). In Ansehung Ihrer Teilnahme am Aussie Specialist Programm gewährt Ihnen der Auftraggeber eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung des Markenzeichens, für die Dauer Ihrer Teilnahme am Aussie Specialist Programm, und zwar zu folgenden Bedingungen:
(a) Sie gewährleisten, dass Reproduktionen der Markenzeichen Mindestanforderungen an Qualität und Abmessungen erfüllen, die der Auftraggeber zu gegebener Zeit vorgibt,
(b) Sie erteilen keinem Dritten eine Genehmigung oder Erlaubnis zur Nutzung der Markenzeichen,
(c) Ihnen ist untersagt, Markenzeichen, Domain-Namen, Handelsnamen oder andere Namen einzutragen oder deren Eintragung zu beantragen, die die Markenzeichen enthalten, mit diesen im Wesentlichen identisch oder denselben täuschend ähnlich sind,
(d) Sie benutzen die Markenzeichen keinesfalls auf eine Weise, die illegal ist oder die Markenzeichen oder den Ruf des Auftraggebers schädigen kann, und
(e) Sie entschädigen den Auftraggeber für alle Klagen, Forderungen, Kosten, Ansprüche, Klagegründe, Prozesse, Verluste oder Schäden, die als Ergebnis Ihrer Nutzung der Markenzeichen für den Auftraggeber entstehen, oder für die dieser verantwortlich gemacht werden kann.
Diese Lizenz wird bei Beendigung dieser Vereinbarung automatisch widerrufen.
13. Gesamte Vereinbarung
Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Auftraggeber bezüglich Ihrer Teilnahme am Aussie Specialist Programm dar und setzt alle früheren Vereinbarungen und Zusicherungen zwischen Ihnen und dem Auftraggeber in Bezug auf das Aussie Specialist Programm außer Kraft.
14. Wirkung einer undurchsetzbaren Klausel
Falls sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als undurchsetzbar oder ungültig erweist oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt, bleiben die restlichen Bestimmungen dieser Vereinbarung dessen ungeachtet gültig und haben volle Rechtskraft.
15. Privatsphäre und Datenschutz
Der Auftraggeber schützt Ihre persönlichen Daten. Alle persönlichen Daten, die Sie dem Auftraggeber zur Verfügung stellen, werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien des Auftraggebers, den Nutzungsbedingungen Terms of Use, und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen behandelt. Mit Ihrem Beitritt zum Aussie Specialist Programm stimmen Sie Folgendem zu:
(a) Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten auf Plattformen (wie z. B. Anwendungen, Datenbanken usw.), die dem Auftraggeber gehören oder von ihm autorisiert sind, einschließlich der Plattformen Dritter, die der Auftraggeber für die Zwecke von ASP beschafft hat;
(b) der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die Geschäftspartner des Auftraggebers, staatliche Tourismusbehörden, Subunternehmer oder Vertreter des Auftraggebers, die diesen bei der Durchführung des Aussie Specialist Programms unterstützen, nachdem Sie die relevanten Module des Aussie Specialist Programms absolviert haben, und
(c) der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Auftraggeber, Geschäftspartner des Auftraggebers und staatliche Tourismusbehörden, um Ihnen Angebote und Informationen für Aussie Specialists zu senden, nachdem Sie die relevanten Module des Aussie Specialist Programms absolviert haben.
Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre personenbezogenen Daten auf diese Art und Weise verwendet werden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an privacy@tourism.australia.com oder aussiespecialist@tourism.australia.com.